BIZ | LAW Rechtsanwälte für High-Tech-Unternehmen

Newsletter – Neues 04|2025

16. April 2025

Krisen als Dauerzustand – sind Ihre Verträge darauf ausgerichtet?

Globale Krisen wie die Corona-Pandemie, die Halbleiter-Knappheit, der Ukraine-Krieg, neue Handelsbarrieren oder der Nah-Ost-Konflikt zeigen deutlich: Die Welt befindet sich im Wandel – politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Für Unternehmen bedeutet das: zunehmende Unsicherheit bei Planung, Beschaffung und Lieferung.

Lieferverzögerungen lassen sich unter diesen Bedingungen oft kaum vermeiden – und trotzdem drohen nicht selten empfindliche Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen, selbst wenn die Ursache außerhalb Ihres Einflussbereichs liegt.

Hier kommen Force-Majeure-Klauseln ins Spiel.
Sie können im Ernstfall einen wirksamen Schutzschild bieten – vorausgesetzt, sie sind klar, individuell und rechtssicher formuliert. Naturkatastrophen, Pandemien oder kriegerische Auseinandersetzungen gelten oft als klassische Fälle höherer Gewalt. Doch Achtung: Es gibt nicht DIE allgemeingültige Standardklausel. Entscheidend ist das konkrete Wording, das Sie mit Ihren Vertragspartnern aushandeln.

Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre vertraglichen Regelungen jetzt auf den Prüfstand zu stellen – bevor der nächste Krisenfall eintritt.

Wir unterstützen Sie dabei mit:
» einer praxisnahen Checkliste zur Prüfung Ihrer Force-Majeure-Klauseln,
» gezielter Begleitung bei Vertragsverhandlungen,
» und konkreten Empfehlungen zur Stärkung der vertraglichen Resilienz Ihres Unternehmens.


Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 


 

BAG kippt Verfallbestimmungen in VSOPs: Was Unternehmen jetzt beachten müssen!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 19.03.2025 (10 AZR 67/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen:
Klauseln in virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (VSOP), die den Verfall gevesteter Optionen bei Eigenkündigung vorsehen, sind unwirksam.

Warum ist das relevant?
Virtuelle Beteiligungsprogramme sind für Start-ups und Wachstumsunternehmen ein zentrales Instrument zur Mitarbeiterbindung und Incentivierung. Good-Leaver- und Bad-Leaver-Klauseln regeln, ob und wann ein Mitarbeiter seine bereits gevesteten virtuellen Anteile behält. Bisher galt oft: Wer selbst kündigt, verliert seine Ansprüche. Doch das hat das BAG nun gekippt?

Was bleibt zulässig?
Verfall von Optionen bei schuldhafter Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. verhaltensbedingte Kündigung) bleibt nach aktueller Einschätzung weiterhin möglich.

Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Bestehende VSOPs prüfen: Enthalten sie unwirksame Verfallklauseln? Anpassungen könnten erforderlich sein.
Neue VSOPs sauber gestalten: Klauseln, die gevestete Anteile bei regulärer Eigenkündigung verfallen lassen, vermeiden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern!

 


 

Nachlese iwp Denkfabrik – Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI in Unternehmen

Für all diejenigen, die an unserem Webinar im Februar zum Thema: „Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI in Unternehmen“ nicht teilnehmen konnten, haben wir den nachfolgenden Link bereitgestellt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet.

Zur Aufzeichnung vom Webinar 3

Wir bedanken uns für die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die wir zu dem Seminar erhalten haben! Gerne stehen wir Ihnen Ihre Fragen zum Einsatz von KI im Unternehmen zur Verfügung.

 

Ihre BIZ | LAW Rechtsanwälte

 


Frühling in Dresden, mit KI nachbearbeitet.

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